Barrierefreiheit
Bei der Realisierung der Website wurde auf eine barrierefreie Umsetzung geachtet, damit auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen mühelos Zugang zu den Seiten finden. Dies setzt grundsätzlich eine klare Struktur, eine kontrastreiche Darstellung und eine schlüssige Navigation voraus. Zu jedem Bild auf der Website gibt es einen erläuternden alternativen Text (ALT-Text). Die Darstellung und Lesbarkeit der Website bei abgeschalteter Farbdarstellung ist ebenfalls sichergestellt. Das gesamte Layout der Website kann per Anpassung des Schriftgrades verkleinert oder vergrößert werden.
Verwendete technische Standards:
- XHTML
- CSS
- PHP
- MSQL
Die gesetzlichen Vorgaben für eine barrierefreie Website ergeben sich aus der "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV) vom 17. Juli 2002 ".
In der BITV werden folgende Eckpunkte festgeschrieben:
- Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.
- Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn diese ohne Farbe betrachtet werden.
- Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets (CSS) sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.
- Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.
- Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
- Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
- Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollierbar sein.
- Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
- Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.
- Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
- Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web Konsortium entwickelten Technologien.
- Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.
- Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.
- Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.
